Datum: 14.11.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.10.2023
2 Stellungnahme der Gemeinde Nersingen zum Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ulm - Augsburg
3 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 24.10.2023. 

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2. Stellungnahme der Gemeinde Nersingen zum Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ulm - Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Als Teil der europäischen Ost-West Eisenbahn-Hauptverkehrsachse im Rhein-Donau Korridor wird die Strecke Stuttgart – Ulm – München insbesondere nach den Inbetriebnahmen von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm an Bedeutung gewinnen. Die Fertigstellung der beiden Projekte in Kombination mit dem schon 4-gleisig ausgebauten Streckenabschnitt zwischen München und Augsburg und dem stetig steigenden Bewusstsein für umweltfreundlichen Verkehr, lässt eine signifikante Steigerung der zu transportierenden Personen sowie Güter in den nächsten Jahren erwarten. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Strecke zwischen Augsburg und Ulm leistungsfähig zu machen. Es handelt sich hier um den letzten noch nicht als Schnellfahrstrecke ausgebauten Abschnitt zwischen München und Stuttgart, der durch die verhältnismäßig niedrigen Geschwindigkeiten in weiten Bereichen der Bestandsstrecke immer wieder zum Nadelöhr wird.
Das Bahnprojekt ABS/NBS Ulm – Augsburg soll die Fahrtzeit auf der heute 160 Jahre alten, zweigleisigen, elektrifizierten und etwa 86 km langen Strecke zwischen Ulm und Augsburg im Schienenpersonenverkehr deutlich verkürzen und Kapazitäten erhöhen. Die neu zuerrichtende Strecke soll im Fernverkehr für bis zu 250 km/h und zudem güterverkehrstauglich sein. Als weitere Ziele wurden die Verlagerung des Güterverkehrs von der Bestandsstrecke auf die Neubaustrecke, sowie die Entflechtung des Personenfern- und Nahverkehr definiert. 

Bei dem Vorhaben „ABS/NBS Ulm-Augsburg“ handelt es sich um ein Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Diese Vorhaben sind gemäß dem bayrischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) in einem Raumordnungsverfahren (ROV) auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen.
Im Raumordnungsverfahren sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, einschließlich der überörtlichen raumbedeutsamen Belange des Umweltschutzes, zu prüfen. Insbesondere wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Ebenfalls werden die vom Träger eingeführten Alternativen geprüft (Art. 24 BayLplG).
Im Rahmen des Raumordnungsverfahren lagen die Unterlagen von 29.09. – 29.10.2023 in der Bauverwaltung aus. Im Rahmen dieser Auslegung kann auch die Gemeinde Nersingen als Träger öffentlicher Belange hierzu eine Stellungnahme abgeben.
Im wesentlichen sind folgende Schutzgüter im Gemeindegebiet betroffen:

  • Vorranggebiete zur Sicherung von Wasservorkommen und Wasserschutzgebiet Nr. 2210752600052 Nersingen Klassenhart 
  • Schutzgebiete nach BNatSchG 
  • Schallschutz Ortschaft und Verkehrswege

Da das Raumordnungsverfahren elf Aktenordner umfasst und derzeit digital nur eingeschränkt erhältlich ist, wurden die Inhalte als Stichpunkte aufgeführt. Falls ein Gemeinderat hier Einblick nehmen möchte, können die Unterlagen in der Bauverwaltung eingesehen werden. Aus dem Raumordnungsverfahren wird nach Abwägung aller Interessen und Trassenvarianten das Planfeststellungsverfahren hervorgehen, in dem die Gemeinde Nersingen wieder eine Stellungnahme abgeben kann. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat begrüßt die Umsetzung des Bahnprojekts Ulm – Augsburg grundsätzlich. Aufgrund der bisher vorliegenden Fakten spricht sich der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt für die Trassenvariante Violett im Bereich des Gemeindegebietes Nersingen aus. Falls es zur Umsetzung dieser Variante kommt sind folgende Punkte zwingend zu beachten:

  1. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
Beseitigung der bisherigen beschrankten Bahnübergänge. Stattdessen Bahnunter- oder Überführungen in gleicher Anzahl wie bisher Bahnübergänge bestehen. Bei einer Änderung der Anzahl der bestehenden Querungshilfen muss der Verkehrsfluss mindestens im gleichen Maß gewährleistet sein wie aktuell. Hierbei ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr mit zu berücksichtigen. Ebenso sind die Auswirkungen auf die anliegende Infrastruktur mittels eines Gutachtens aufzuzeigen. 
Für Ober- und Unterfahlheim ist unter den gleichen Voraussetzungen eine Bahnüber- oder Unterführung erforderlich.

  1. Verbesserung Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner
Für die Anwohner wird eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes gefordert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Eine mögliche Lärmschutzwand muss sich ins Orts- bzw. Landschaftsbild einfügen.

  1. Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung 
Mit der Trassenführung ist weiterhin eine Verbesserung der Personennahverkehrsanbindung erforderlich. Die Anbindung des Nersinger Bahnhofs an das regionale Schienennetz muss nicht nur erhalten, sondern deutlich Verbessert werden. Die Prüfung eines Haltepunktes in Unterfahlheim an Schienennetz muss erfolgen. Im Zuge des Projekts sind die SPNV-Stationen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen.

  1. Beeinträchtigung während der Bauphase
Beeinträchtigungen während der Bauphase müssen mit der Gemeinde frühzeitig besprochen werden, um bestmögliche Lösungen für die Anwohner zu erreichen. 

Unabhängig von der Trassenvariante, müssen die vielfältigen Auswirkungen auf sämtliche betroffene Schutzgüter innerhalb des Gemeindegebietes so gering wie möglich ausfallen und gegebenenfalls durch den Vorhabensträger kompensiert werden.  Die Stellungnahme bezieht sich ausdrücklich auf den derzeitigen   Kenntnisstand. 

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3. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

  

Datenstand vom 08.11.2023 11:43 Uhr