Datum: 16.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2023
2 Vorstellung der aktuellen Planung zum Neubau eines Kindergartens in Nersingen
3 Vorstellung virtuelles Gemeindewerk und Beschlussfassung über die Teilnahme an einer spezifischen Geschäftsplanung zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im Landkreis Neu-Ulm
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2023

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2023

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der aktuellen Planung zum Neubau eines Kindergartens in Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Architekt des Kindergartens, Herr Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Mach, wird den aktuellen Planungsstand des neuen Kindergartens vorstellen. 
Es werden auch Vertreter der Johanniter anwesend sein um ggfls. Fragen zu beantworten. 

Der Notarvertrag ist in der finalen Ausfertigung und liegt derzeit bei der Johanniter-Unfall-Hilfe zur Prüfung. Ein Notartermin findet in Kürze statt. 

Diskussionsverlauf

Architekt Gerhard Mach stellt die aktuelle Planung vor. 
Hinsichtlich der Förderung soll diese voraussichtlich 2.204.148,-- Euro bei einer Bausumme von 4,2 Millionen Euro betragen. 

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3. Vorstellung virtuelles Gemeindewerk und Beschlussfassung über die Teilnahme an einer spezifischen Geschäftsplanung zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Hintergrund und Ziele
Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die Bevölkerung als auch die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches in ein virtuelles Gemeindewerk münden kann. Ein Regionalwerk ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammenschließen mit dem Ziel, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für die zuvor keine Kapazitäten oder kein Know-How verfügbar waren. Auch kann das gemeinsame Unternehmen Dritten gegenüber (z. B. Netzbetreibern) als zentraler Ansprechpartner dienen. Zudem wird durch einen interkommunalen Zusammenschluss das Risiko bei Investitionen verringert.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen bayerische Gemeinden, die sich in diesem Sinne interkommunal organisieren und ein solches, gemeinsames Regionalwerk gründen möchten. In ersten Informationsveranstaltungen informierte Miriam Lohmüller vom Bereich Zentrale Aufgaben der bayerischen Verwaltung für ländliche Entwicklung am 25.05.2023 zunächst die Bürgermeister der ILE Iller-Roth-Biber und am 19.07.2023 die Stadt-, Marktgemeinde- sowie Gemeinderätinnen und -räte der Kommunen der ILE Iller-Roth-Biber sowie die Bürgermeister der weiteren Kommunen des Landkreises Neu-Ulm. In Online-Informationsveranstaltungen am 11.10.2023 und am 16.11.2023 informierte Andreas Engl von der Regionalwerke GmbH & Co. KG die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller interessierten Landkreiskommunen über den Ansatz eines „Virtuellen Gemeindewerks“.
Mit wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb, E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder Breitbandausbau, Klärschlammentsorgung oder der kommunale Hochbau querfinanziert werden.

Weiteres Vorgehen
Die zentralen Schritte zur möglichen Gründung eines Regionalwerks sind die Erarbeitung einer gesellschaftsrechtlichen Zielstruktur mit den teilnehmenden Kommunen und die Erstellung eines Businessplans sowie der erforderlichen Verträge für die Gründung. 

Um eine den Zwecken des Regionalwerks entsprechende Gebietskulisse zu erreichen und die entstehenden Kosten sowie möglichen Risiken zu minimieren, sind Beschlussfassungen zur Aufstellung einer spezifischen Geschäftsplanung durch mindestens fünf Gemeinden im Landkreis notwendig und durch mindestens zehn Kommunen wünschenswert. Außerdem schafft ein größerer Verbund an Gemeinden ein stärkeres Gewicht bei der Flächenakquirierung und Projektrealisierung. Dieser Beschluss verpflichtet jedoch nicht zur tatsächlichen Gründung; über eine solche wird separat zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Die Ergebnisse der Geschäftsplanung dienen dann als Basis für eine Entscheidung über eine tatsächliche Gründung. 

Definition des Begriffs „Kommunalunternehmen“
Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe
• Vorstand und
• Verwaltungsrat
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis).
Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.
Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.:
• Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig)
• Erlass von Satzungen
• Beteiligung an anderen Unternehmen
• Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. Die Kommune haftet als Träger subsidiär. Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.

Kosten:
Im ersten Schritt entstehen sind pro Kommune ca. 10.000 € als „Startkapital“ nötig, Diese Kosten beinhalten die Erarbeitung eines Businessplanes und beruhen auf den Angeboten der Fa. Regionalwerke GmbH & Co. KG sowie der Kanzlei bbh Becker – Büttner – Held, München und werden im Haushaltsplan 2024 eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet die Ausarbeitung einer Geschäftsplanung zur möglichen Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Neu-Ulm. Im Haushaltsplan 2024 werden Finanzmittel in Höhe von 10.000 € (brutto) eingestellt. Mit dieser Beschlussfassung verpflichtet sich die Gemeinde noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die ILE Iller-Roth-Biber sammelt die Rückmeldungen der Kommunen und beauftragt die Auftragnehmer.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet die Ausarbeitung einer Geschäftsplanung zur möglichen Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Neu-Ulm. Im Haushaltsplan 2024 werden Finanzmittel in Höhe von 10.000 € (brutto) eingestellt. Mit dieser Beschlussfassung verpflichtet sich die Gemeinde noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die ILE Iller-Roth-Biber sammelt die Rückmeldungen der Kommunen und beauftragt die Auftragnehmer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert über das Jubiläumswochenende in der Partnergemeinde Ebene Reichenau vom 06.09 – 08.09.2024.

Gemeinderatsmitglied Wall spricht sich dafür aus, dass die Hinweisschilder „bei Rot hier halten“ an der Ulmer Straße, Einbiegung Steinheimer Straße wieder montiert werden.
Erster Bürgermeister Erich Winkler spricht sich ebenfalls dafür aus und sagt eine Klärung mit dem Staatlichen Straßenbauamt Krumbach zu.

Gemeinderatsmitglied Tim Lachmann spricht sich dafür aus, die Sraßenschäden am Pulsweg zu richten.   

Datenstand vom 15.02.2024 12:10 Uhr