Datum: 20.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2024
2 Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024
3 Beschlussfassung über den Bau einer Pumptrack-Anlage
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Sonntag, 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Gemäß den Vorschriften der Europawahlordnung (EuWO) kann die Gemeinde für alle am Wahltag eingesetzten Wahlhelfer/Innen eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.
Nach § 10 Abs. 2 EuWO beträgt die Höhe des Erfrischungsgeldes 25,00 € für Wahlhelfer/Innen und 35,00 € für Wahlvorsteher/Innen.

Gemäß Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.

Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer/Innen von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:


Landratswahl 2024:                                        60,00 €/Person
Landtags- und Bezirkswahl 2023:                        80,00 €/Person
Bundestagswahl 2021:                                60,00 €/Person


Die Kosten werden vom Bund teilweise übernommen. Der genaue Pauschalbetrag steht jetzt noch nicht fest. 

In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen immer schwieriger wird, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlhelfer/Innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, den Wahlvorstehern/Innen ein zusätzliches Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 € zu gewähren. Somit wäre für jeden Wahlvorsteher/In ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 € auszubezahlen.
Die Wahlvorsteher/Innen haben einiges an Mehraufgaben (z. B. Abholen der Wahlutensilien am Tag vor der Wahl, Vorbereitung der Aushänge, Organisation des gesamten Wahlteams, usw.) zu leisten, was z. B. bei der Stadt Neu-Ulm mit einem höheren Erfrischungsgeld honoriert wird. 
In Anlehnung an die Stadt Neu-Ulm hält die Verwaltung ein erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 € für die Wahlvorsteher/Innen für angemessen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlvorsteher/Innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €/Person zu gewähren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 60,00 €/Person zu gewähren. 

Der Gemeinderat beschließt, den Wahlvorsteher/Innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €/Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über den Bau einer Pumptrack-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 18.04.2023 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zum Erreichen einer LEADER-Förderung in die Wege zu leiten sowie eventuelle Spenden zu generieren.

Der Gemeinderat steht dem ganzen Projekt und den vorgestellten Planungen weiterhin positiv gegenüber und beschließt den Bau- und Finanzierungsvorschlag wie im Haushalt 2023 dafür vorgesehen.“

Mittlerweile liegt hierzu folgender Sachstand vor: 

Am 18.01.2024 haben wir unser Projekt „Pumptrack-Anlage Nersingen“ in der Versammlung der LAG-Steuergruppe des Landkreises Neu-Ulm im Rathaus Senden präsentiert.

Lt. LAG-Steuergruppe wird unser Projekt dem Entwicklungsziel 1: Demografiegerechte Weiterentwicklung der Kommunen mit den Schwerpunkten Infrastruktur, Bürgerengagement, Nahversorgung, Mobilität zugeordnet.

Unser Projekt stellt „vor Ort ein neues Angebot für das soziale Miteinander, die aktive Begegnung und eine sportliche Betätigung dar. Es handelt sich um die erste und bislang einzig LEADER geförderte Pumptrack-Anlage im Landkreis Neu-Ulm und es kann von einem Nutzen für das gesamte LAG-Gebiet gesprochen werden. 
Die Pumptrack-Anlage ist Teil des Konzepts "Aktiver und lebenswerter Landkreis Neu-Ulm" und stellt somit eines von mehreren Angeboten dar, die den Landkreis Neu-Ulm aufwerten und attraktiver machen.

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 177.066,65 Euro.
Darin ist der Bau der Pumptrack sowie Eigenleistung, wie beispielsweise die notwendige Errichtung einer Zaunanlage zur Straße hin enthalten.

Unser Projekt wurde von der LAG-Steuergruppe einstimmig verabschiedet und wir können somit mit 74.397,75 Euro an Zuwendung aus LEADER-Mitteln rechnen.

Derzeit ist die Verwaltung mit dem Ausfüllen der Förderunterlagen sowie mit dem Erstellen des dafür erforderlichen Bauantrags beschäftigt.

Für die Beantragung der Fördermittel ist u.a. ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, welcher dem Bau und die Bereitstellung der finanziellen Mittel in voller Höhe zustimmt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den Bau der Pumptrack-Anlage zu.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in voller Höhe im Haushalt 2024 berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Bau der Pumptrack-Anlage zu.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in voller Höhe im Haushalt 2024 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 4

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert, dass die Ausschusssitzungen am 12.03. und 14.03. entfallen. Ausweichtermine für die Haushaltsplanung werden voraussichtlich im April stattfinden. 

Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert weiterhin, dass die Bürgerversammlung für das Jahr 2023 am 11. April 2024 stattfinden wird.

Gemeinderatsmitglied Josef Klein bezieht sich auf die noch offene Anfrage hinsichtlich der Fördermöglichkeiten einer Sporthalle im Beschlusscontrolling. 
Aufgrund einer längeren Krankheit des zuständigen Mitarbeiters konnte hier noch keine abschließende Prüfung erfolgen. 

Gemeinderatsmitglied Riedl fragt nach dem aktuellen Stand in Sachen Ausbau der Fahrradstellplätze am Bahnhof.
Geschäftsleitender Beamter Fabian Sniatecki informiert, dass die Ausschreibungsunterlagen derzeit erstellt werden und mit einer Vergabe gegen Mitte des Jahres zu rechnen ist.

Gemeinderatsmitglied Merkle bezieht sich auf die von der Fahrbahn abgetrennten Radwege, wie sie beispielsweise in Straß in der Ortsstraße vorkommen. Er fragt, ob eine solche Markierung auch an weiteren Stellen denkbar ist.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Prüfung zu.  

Datenstand vom 04.03.2024 16:10 Uhr