Datum: 08.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024
2 Neufassung der Feuewehr-Gebührensatzung mit der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze"
3 Erlass einer Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen
4 Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2024

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2. Neufassung der Feuewehr-Gebührensatzung mit der Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In seinem Bericht über die im Jahr 2019 durchgeführte „Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2018 und der Kasse der Gemeinde Nersingen“, hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband unter der TZ 14 festgestellt, dass die in der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz (Verzeichnis der Pauschalsätze) enthaltenen Kostensätze seit dem Erlass der Satzung im Jahr 2001 nicht mehr überprüft und angepasst wurden.

Die Gemeinde sollte daher unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Verhältnisse die Angemessenheit dieser Pauschalsätze überprüfen, und diese ggf. im Rahmen einer Neukalkulation anpassen.

Nach dem Besuch diverser Lehrgänge und Workshops der Firma KUBUS zur Aneignung des notwendigen Fachwissens in den Jahren 2023 und 2024, konnte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den (Kommandanten der) Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde nun die Neukalkulation der Pauschalsätze durchführen.

Das Ergebnis dieser Kalkulation wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises Feuerwehr in seiner Sitzung am 24.09.2024 vorgetragen und erläutert, sowie im Rahmen einer anschließenden Diskussion beraten.

Der Arbeitskreis Feuerwehr empfiehlt dem Gemeinderat, den diesem Sachvortrag beigefügten Entwurf der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehr-Gebührensatzung)“, sowie die dazu gehörende Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ zu beschließen.
Zudem soll die Gemeindeverwaltung beauftragt werden, bis auf weiteres jährlich eine Nachkalkulation durchzuführen, um die Pauschalsätze regelmäßig an die aktuellen örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehr-Gebührensatzung)“ und der dazu gehörenden Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ gültig ab 01.01.2025 zu. 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bis auf weiteres jährlich eine Nachkalkulation durchzuführen, um die Pauschalsätze regelmäßig an die aktuellen örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können.


Anlage
Aktuelle Feuerwehrgebührensatzung vom 26.11.2001
Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung gültig ab 01.01.2025 
Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung (Verzeichnis der Pauschalsätze) gültig ab 01.01.2025

Dokumente
Download Anlage zur Kostensatzung Gemeinde Nersingen 2025.pdf
Download Kostensatzung Gemeinde Nersingen 2025.pdf
Download Satzung_ueber_Aufwendungs_und_Kostenersatz_fuer_Einsaetze_FeuerwehrGebuehrensatzung_26.11.2001.pdf

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3. Erlass einer Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.

Die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG (VollzBekBayFwG) besagt, dass die Gemeinden für ihre Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Satzung gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO erlassen sollen. Sie regelt die organisatorische Zusammenarbeit zwischen den gemeindlichen Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen, und den Feuerwehrvereinen, die die Einsatzkräfte stellen.

Da es in der Gemeinde Nersingen bisher keine derartige Satzung gibt, hat die Gemeindeverwaltung anhand des Musters aus Anlage 1 der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG eine entsprechende Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen erarbeitet.

Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzungsentwurf wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises Feuerwehr in seiner Sitzung am 24.09.2024 vorgestellt und beraten.

Der Arbeitskreis Feuerwehr empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen in der vorgelegten Form zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen gültig ab 01.11.2024 zu. 

Dokumente
Download Satzung für die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Nersingen 01.01.2025.pdf

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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen) Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4
Datenstand vom 08.10.2024 10:05 Uhr