Datum: 12.11.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 08.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 08.10.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 08.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vorstellung aktueller Stand zum Bahnausbau Ulm - Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Vertreter der Deutschen Bahn werden an der Sitzung den aktuellen Stand zum Bahnausbau Ulm-Augsburg vorstellen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürle und Herr Nickel von der Deutschen Bahn stellen den aktuellen Stand des Bahnprojektes vor. Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
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3. Antrag der FW Gemeinderatsfraktion hinsichtlich Querungen in Nersingen beim Bahnausbau Ulm - Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion Nersingen hat den im Anhang befindlichen Antrag gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, einen ausformulierten Antrag mit folgendem Inhalt an die Deutsche Bahn zu richten:
Die Querung von Leibi nach Nersingen hat mittels Unterführung zu erfolgen hat. Diese soll gleichermaßen von Fußgängern und Radfahrern (auch als Ortsverbindung) zugänglich sein. Die Unterführung soll direkt am Bahnhof in Nersingen sein und die Aufzüge sollten sich zwischen den Gleisen befinden, um ein größeres Bauwerk mit viel Aufstieg zu vermeiden. Insgesamt soll es zu einer Verbesserung hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten durch den Ausbau der Bahnlinie in Nersingen kommen.
Erster Bürgermeister Erich Winkler wird beauftragt, den Antrag entsprechend zu formulieren und an die Deutsche Bahn zu versenden.
Diskussionsverlauf
Im Zuge der Vorstellung des aktuellen Standes wurde auch das Thema Kreuzungsmöglichkeiten besprochen. Hierzu wird die Deutsche Bahn in Kürze erste Vorschläge aufzeigen. Erster Bürgermeister Erich Winkler schlägt vor, den Antrag bis dahin zu vertagen.
Beschluss
Der Antrag wird zurückgestellt, bis die Deutsche Bahn Kreuzungsmöglichkeiten aufzeigt, und dann erneut behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Antrag der FW-Fraktion_Bahnstrecke Ulm-Augsburg.pdf
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4. Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nersingen für das Jahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Den Gemeinden steht das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zu. Gleichzeitig haben sie das Recht über die Hebesätze zu entscheiden (Art. 106 Abs. 6 GG). Die Hebesätze sind in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr bzw. in einer gesonderten Hebesatz-Satzung jährlich festzusetzen.
Zum 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Die Rechtsaufsichtsbehörde und auch der Bayerische Gemeindetag empfehlen den Erlass einer Hebesatz-Satzung für das Jahr 2025, welche dieser Sitzungsvorlage im Entwurf als Anlage beigefügt ist.
Grundsteuer
Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde im Jahr 2025 ähnlich viel Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Hinweis: Innerhalb der Gemeinde wird es bei den jeweiligen Grundstückseigentümern aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz auf jeden Fall zu Veränderungen kommen.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehreinnahmen durch höhere Hebesätze generiert werden.
In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde vereinbart, aufgrund der noch nicht vorhandenen Rechtssicherheit bzgl. der Berechnung der Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter, die Hebesätze für die Grundsteuer zunächst aufkommensneutral anzupassen.
Gewerbesteuer
Hinsichtlich der Gewerbesteuer hat die Gemeinde Nersingen im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm den niedrigsten Hebesatz.
Dies zeigt sich beim Vergleich des Durchschnittshebesatz im Landkreis Neu-Ulm (343,24 v.H.) mit dem Hebesatz der Gemeinde Nersingen (320 v.H.). Die Stadt Illertissen, die Marktgemeinde Altenstadt und die Gemeinden Bellenberg und Osterberg haben mit 330 v.H. den nächsthöheren Hebesatz.
Den höchsten Hebesatz haben die Stadt Senden mit 380 v.H. und die Marktgemeinde Kellmünz mit 360 v.H., sowie ab 2025 die Gemeinde Roggenburg mit 360 v.H. (bis 2024: 330 v.H.).
Die zur Beschlussfassung vorgelegten Hebesätze wirken sich im Gemeindehaushalt des Jahres 2025 wie folgt aus:
Grundsteuer A +/- 0 € (= aufkommensneutral)
Grundsteuer B +/- 0 € (= aufkommensneutral)
Gewerbesteuer + 178.125 €
Summe = 178.125 €
Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich
- Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben in den Jahren 2025 und 2026 in voller Höhe im Gemeindehaushalt.
Auf den kommunalen Finanzausgleich wirkt sich die Gewerbesteuererhöhung erst ab den Jahren 2027 ff. aus.
Begründung für die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuereinnahmen
Die Erhöhung der Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer ist notwendig, um die
- Erhöhung der Kreisumlage,
- Kosten für Großprojekte (z.B. Sanierung Grundschulen)
- Steigende Zins- und Tilgungsaufwendungen aufgrund von Kreditaufnahmen,
- fortlaufend steigende Betreuungskosten in den Kindertageseinrichtungen
- Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen
zumindest anteilig mitfinanzieren zu können.
Nach Art. 64 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) muss der Haushaltsplan ausgeglichen sein. Im Verwaltungshaushalt muss ein Überschuss erwirtschaftet werden, um die Investitionen im Vermögenshaushalt finanzieren zu können. Ist dies durch Einsparungen bei den Ausgaben nicht möglich, dann sind die Einnahmen entsprechend anzupassen.
Nach Art. 62 GO ist die grundsätzliche Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung wie folgt:
- Abgaben (z.B. Beiträge, Gebühren, etc.)
- Entgelte (z.B. Verwaltungsgebühren, Pachteinnahmen, etc.
- Steuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuer, staatliche Zuweisungen)
- Kredite (nur für Investitionen)
zu 1:
Die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde Nersingen sind – bis auf den Bereich Friedhof – kostendeckend kalkuliert. Eine Generierung von Mehreinnahmen von Abgaben ist gesetzlich nicht möglich. Nach dem Kommunalabgabensetz hat die Kalkulation der Abgaben kostendeckend zu erfolgen.
zu 2:
Die Generierung von Mehreinnahmen aus Entgelten, soweit möglich und gesetzlich zulässig, wird aktuell durch die Gemeindeverwaltung geprüft (z.B. Erhöhung Pachteinnahmen, Erhöhung Verwaltungsgebühren). In Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern der Kindertageseinrichtungen werden die Kindergartenelternbeiträge im 2-Jahres-Rythmus angepasst (nächste Anpassung zum Kindergartenjahr 2025/2026).
zu 3:
Auf die Höhe der leider nicht ausreichenden staatlichen Zuweisungen (z.B. Einkommenssteuerbeteiligung, Schlüsselzuweisung, etc.) und Förderungen hat die Gemeinde Nersingen keinen Einfluss. Im Bereich Steuer kann die Kommune nur mit dem Hebesatz Einfluss auf die Höhe der Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer nehmen.
zu 4:
Kredite dürfen nur zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen werden. Die jährlichen Finanzierungskosten (Tilgung und Zinsen) müssen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden.
Ergebnis:
Der Gemeinde Nersingen bleibt zur Finanzierung eines ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Gemeindehaushaltes 2025 und Folgejahre nur die Möglichkeit die Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer durch Anpassung der Hebesätze zu erhöhen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nersingen für das Jahr 2025“ mit folgenden Hebesätzen:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 500 v.H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 273 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H.
Die Satzungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nersingen für das Jahr 2025“ mit folgenden Hebesätzen:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 500 v.H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 273 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H.
Die Satzungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Kinderbetreuung in Nersingen;
Beschlussfassung über die turnusgemäße Anpassung der Elternbeiträge in den Betreuungseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gebühren für die Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Nersingen wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. Mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen hat man sich auf einen zweijährlichen Rhythmus hinsichtlich der Anpassung der Elternbeiträge geeinigt, sodass eine Anpassung zum 01.09.2025 erforderlich ist. Da die Betreuungsverträge für das kommende Kindergartenjahr im Frühjahr abgeschlossen werden, ist eine Festlegung der Gebühren bereits jetzt erforderlich.
In gegenseitigem Einverständnis hat man sich auf die in der Anlage festgesetzten Beiträge geeinigt, welche zum 01.09.2025 in Kraft treten sollen. Gemäß den Defizitvereinbarungen bedarf die Festsetzung der Beiträge der Zustimmung des Gemeinderates. Die Träger werden den Vorschlag in ihren jeweiligen Gremien ebenfalls zur Beschlussfassung vorlegen.
Im Rahmen der Beratungen über die Gebühren hat man sich auf die Beibehaltung der Geschwisterkindregelung verständigt. Die Regelung sieht für das zweite Kind noch 75% der Gebühren und für jedes weitere Kind 50% der regulären Gebühren vor.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren für die Kinderbetreuung zum 01.09.2025 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die geänderten Betreuungsgebühren für die Kinderbetreuung zum 01.09.2025 gemäß der beigefügten Anlage unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Träger.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Betreuungsgebühren Vorschlag 2025 Stand 06.11.2024.pdf
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6. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.11.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Diskussionsverlauf
Gemeinderatsmitglied Krätschmer bedankt sich bei der Verwaltung für die schnelle Erledigung Ihrer Anfrage zu den verwaisten Autos und dem Erdaushub bei der Ponderosa.
Gemeinderatsmitglied Merkle bezieht sich auf den Berufsfindungstag in Nersingen und lobt Frau Katrin Epple für die gute Organisation und ihren Einsatz.
Gemeinderatsmitglied André Lachmann informiert sich über die Zuständigkeit hinsichtlich Beschädigungen am Kneippbecken in Straß.
Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert in diesem Zuge über eine mögliche LEADER-Förderung im Hinblick auf die Ufergestaltung in diesem Bereich.
Weiterhin informiert Erster Bürgermeister Erich Winkler über den anstehenden Spatenstich für den neuen Kindergarten am 22.11.2024.
Datenstand vom 01.02.2025 15:53 Uhr