Datum: 10.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Nersingen
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift GRS 12.11.2024.pdf
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2. Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die 21. Bundestagswahl in Deutschland statt. Gemäß den Vorschriften der Bundeswahlordnung steht allen am Wahltag eingesetzten Wahlhelfern ein sog. „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung für ihren ehrenamtlichen Wahldienst zu.
In analoger Anwendung von Nr. 10.2 der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 15.11.2012, zuletzt geändert am 19.08.2013, obliegt dem Gemeinderat als zuständigem Gremium die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden „Erfrischungsgeldes“.
Im Hinblick auf die Höhe dieses „Erfrischungsgeldes“ bietet es sich an, sich an den in der Vergangenheit bezahlten Beträgen zu orientieren. Bei den vergangenen Wahlen erhielten die Wahlhelfer von der Gemeinde Nersingen folgende Aufwandsentschädigungen:
Europawahl 2024: 50,00 Euro/Wahlhelfer, 70,00 Euro/Wahlvorsteher
Landratswahl 2024: 50,00 Euro/Wahlhelfer
Bundestagswahl 2021: 60,00 Euro/Wahlhelfer
In die Entscheidung ist mit einzustellen, dass die Kosten, die bei den Kommunen individuell für das „Erfrischungsgeld“ anfallen, vom Bund nicht in voller Höhe rückerstattet werden. Nach § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) sind je Vorsitzendem 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vorgesehen.
In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Kommunen bei den vergangenen Wahlen immer schwieriger wurde, ehrenamtliche Wahlhelfer zu gewinnen, weil sich die Wahlhelfer mittlerweile umhören welche Gemeinde mehr bezahlt, erscheint ein die gesetzliche Aufwandsentschädigung übersteigendes „Erfrischungsgeld“ sachgerecht und angemessen.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte schlägt die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 €/Person vor. Wahlvorsteher erhalten 20,00 € mehr.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 70,00 €/Person zu gewähren. Den Wahlvorstehern werden 90,00 €/Person gewährt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelfern der Gemeinde Nersingen für ihren Wahldienst anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 eine Aufwandsentschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) in Höhe von 70,00 €/Person zu gewähren. Den Wahlvorstehern werden 90,00 €/Person gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Anpassung und Erlass der Satzung zur Gründung eines Kommunalunternehmens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Am 17.09.2024 hat der Gemeinderat der Gründung eines Kommunalunternehmens zur Erweiterung und baulichen Sanierung des Rathauses Nersingen gefasst.
Da es sich bei der Gründung eines Kommunalunternehmens um das erste seiner Art im Landkreis Neu-Ulm handelt, wurde die Satzung dem Landratsamt Neu-Ulm zur Durchsicht vorgelegt.
Hierbei kamen verschiedene Anmerkungen zurück, die in die Satzung eingearbeitet wurden. Zudem wurden die Gemeinden über ein Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags über eine Novellierung der Gemeindeordnung informiert, die auch Auswirkungen auf kommunale Unternehmen hat. Auch dies wurde mit eingearbeitet.
Im Wesentlichen gibt es zum ersten Entwurf auf Veranlassung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Anpassungen:
- Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister) und den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses. Bislang waren alle Gemeinderatsmitglieder im Verwaltungsrat. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin angemerkt, dass dies unpraktisch sei und die Handlungsfähigkeit beeinträchtige. Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgegriffen und sieht ebenfalls den Vorteil, dass Verwaltungsratssitzungen somit ggfls. vor den Bauausschusssitzungen oder den Gemeinderatssitzungen stattfinden können.
- § 6 Nr. 6:
Da die Prüfungspflicht immer besteht, wurde der Halbsatz gestrichen
- § 7 Abs. 1:
Die Vertretungsregelung ist wie beim Bau- und Umweltausschusssitzungen geregelt.
- § 10 Abs. 1:
Aufgrund einer geplanten Gesetzesentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, Vereinfachungen im Hinblick auf die Berichts- und Prüfpflichten des Kommunalunternehmens anzuwenden. Auf Empfehlung des Bayerischen Städte- und Gemeindetages wurde die Formulierung entsprechend angepasst, sodass auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Lageberichts entfällt.
- § 13
Die Formulierung diente lediglich der Klarstellung.
Die sonstigen in der Satzung farblich markierten Anpassung dienten lediglich der genaueren Definition.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erlässt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Nersingen, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kommunalunternehmen bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Nersingen, Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kommunalunternehmen bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Angepasster Entwurf Satzung Stand 30.11.2024 mit farblichen Anpassungen (002).pdf
Download Entwurf Satzung Stand 30.11.2024.pdf
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4. Verschiedenes, Anfragen, Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Nersingen)
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Erich Winkler informiert, dass die Gemeinde Nersingen die Voraussetzungen erfüllt, um sich zwei weitere Jahre „Fair-Trade-Kommune“ nennen zu dürfen.
Gemeinderatsmitglied Dirr spricht die Busverbindung von Straß nach Ulm an. Diese sei nicht besonders gut. Er fragt, ob sie das optimieren lässt.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Prüfung zu.
Gemeinderatsmitglied Dirr lobt den diesjährigen Weihnachtsmarkt, weißt jedoch darauf hin, dass die Schließzeiten nicht veröffentlicht wurden.
Er fragt weiterhin, warum die örtlichen Vereine am Buß- und Bettag keinen Zugang zu den Hallen haben.
Erster Bürgermeister Erich Winkler sagt eine Prüfung zu.
Datenstand vom 01.02.2025 16:08 Uhr