Erkundungsbohrungen für den Brenner-Nordzulauf auf gemeindeeigenen Flächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern) 39. Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2017 ö 2

Beschluss 1

Beschluss:

Der Markt Neubeuern, Eigentümer des Grundstücks mit der Flurstücks-Nr. 902/0, Gemarkung Neubeuern, gestattet der DB Netz AG, Richelstraße 3, 80634 München sowie einem beauftragten Unternehmen das Grundstück für die Vorbereitung der Planung zum Brenner-Nordzulauf zu betreten, zu überqueren und auf dem vorbezeichneten Grundstück Baugrunduntersuchungen (Erkundungsbohrungen) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 2

Beschluss:

Der Markt Neubeuern, Eigentümer des Grundstücks mit der Flurstücks-Nr. 902/0 Gemarkung Neubeuern, gestattet der DB Netz AG, Richelstraße 3, 80634 München sowie einem beauftragten Unternehmen das Grundstück für die Vorbereitung der Planung zum Brenner-Nordzulauf zu betreten, zu überqueren und auf dem vorbezeichneten Grundstück die hergestellte Erkundungsbohrung zu einer Grundwassermessstelle als Überflurpegel auszubauen und zu betreiben.
Der Betrieb der Grundwassermessstelle soll für 5 Jahre mit der Option auf weitere 5 Jahre erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Datenstand vom 14.08.2018 12:20 Uhr