Datum: 29.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Neubeuern
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Neubeuern
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Umgang mit vom Eichenprozessionsspinner befallenen Bäumen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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ö
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1 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat Neubeuern beschließt, dass die in der Sitzung bezeichneten befallenen Bäume möglichst weiteräumig abgesperrt werden sollen. Ein Absaugen soll nur bei Bäumen erfolgen, die sich in besiedeltem Gebiet befinden. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu leisten. Im nächsten Jahr sollen die befallenen Bäume frühestmöglich beobachtet und präventiv behandelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Sachstandsbericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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ö
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2 |
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3. Tektur zum Bauantrag Winkelmann Lars und Brigitte: Rückbau eines bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und einem freien PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 207/2, Gemarkung Altenbeuern, Pfaffensteinstr. 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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ö
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3 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt zum vorgelegten Tekturplan zum Bauantrag für den Rückbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport (Pultdach 8, °) und einem freien PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 207/2, Gemarkung Altenbeuern, Pfaffensteinstraße 12 das Einvernehmen und stimmt der Erteilung von Abweichungen von der Verordnung über örtliche Bauvorschriften des Marktes Neubeuern bezüglich der Höhenfestsetzung (B, Ziffer 3.2), Holzverschalung (B, Ziffer 8.1), und dem Pultdach über Carport (B, Ziffer 6.2) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage Padrtka Nicole und Ralf: Ebenerdiger Anbau mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 171/54 , Gemarkung Altenbeuern, Preysingstr. 11
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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ö
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4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem ebenerdigen Anbau (7,75 m x 6,11 m) mit Flachdach auf dem Grundstück Flur-Nr. 171/54, Gemarkung Altenbeuern, Preysingstraße 11, zu.
Der Bebauungsplan Nr. 1 „Marktfeld“ ist im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 171/54, Preysingstraße 11, auf Kosten der Antragsteller im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Der Änderungsentwurf der Fa. Smetka GmbH in der Fassung vom 16.05.2018 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
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5. Erlass der Außenbereichssatzung "Saxenkam": Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung und ggfs. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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ö
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5 |
Beschluss 1
Die Außenbereichssatzung mit Begründung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
3. Landratsamt Rosenheim – SG 64 – Naturschutz – Stellungnahme v. 27.04.2018
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wird folgendes vorgetragen:
Bei neuen Bauvorhaben ist im Rahmen der Einzelbaugenehmigung der Kompensationsumfang nach der Bayer. Kompensationsverordnung zu ermitteln.
Der Baumbestand sollte nach Möglichkeit erhalten oder im Rahmen der Minimierungsmaßnahmen für die zukünftigen Einzelbauvorhaben nachgepflanzt werden.
Es soll auf eine landschaftliche Einbindung der zukünftigen Bauvorhaben in Form von Eingrünung durch Obstbäume und Feldgehölze geachtet werden. Im Rahmen der Einzelbaugenehmigungen ist die untere Naturschutzbehörde erneut zu beteiligen.
Seitens der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Gem. § 18 Abs. 1 BNatSchG ist bei der Aufstellung von Außenbereichssatzungen nicht die Anwendung von naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgesehen.
In § 4 des Satzungsentwurfs ist geregelt, dass mit dem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden muss. Außerdem muss eine ausreichende Eingrünung zur freien Landschaft und ein Ausgleich für den Eingriff erfolgen. Die Anregungen sind daher in der Satzung bereits geregelt. Die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt bei Einzelbauvorhaben im Rahmen der Beteiligung der Fachstellen im Landratsamt insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Freiflächen. Aufgrund der Berücksichtigung der Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim -Bauleitplanung - werden die bisher in § 4 erfassten Informationen als Hinweis in der Begründung aufgenommen.
Gemeinderat Scherer meint, dass man von den Bauherren nicht verlangen könne, dass diese eine Obstbaumwiese zum Ausgleich pflanzen müssen. Er sei daher auch dagegen, dass entsprechende Hinweise in die Satzung mit aufgenommen werden.
Frau Bergmann weist darauf hin, dass im Rahmen der Einzelbaugenehmigung ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden muss. Dieser enthalte den geplanten Ausgleich, der individuell zu ermitteln ist und werde von der unteren Naturschutzbehörde geprüft.
Beschluss:
Die Stellungnahme des SG Naturschutz wird zur Kenntnis genommen.
Gem. § 18 Abs. 1 BNatSchG ist bei der Aufstellung von Außenbereichssatzungen nicht die Anwendung von naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgesehen. In § 4 des Satzungsentwurfs ist geregelt, dass mit dem Bauantrag ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt werden mu
ss. Außerdem muss eine ausreichende Eingrünung zur freien Landschaft und ein Ausgleich für den Eingriff erfolgen. Die Anregungen sind daher in der Satzung bereits geregelt. Die Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt bei Einzelbauvorhaben im Rahmen der Beteiligung der Fachstellen im Landratsamt insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Freiflächen. Aufgrund der Berücksichtigung der Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim -Bauleitplanung - werden die bisher in § 4 erfassten Informationen als Hinweis in der Begründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Beschluss 3
5. Landratsamt Rosenheim – Kreisbrandrat
Stellungnahme vom 03.04.2018
Seitens des Kreisbrandrats wird folgendes vorgetragen:
Die Prüfmaßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sollen beachtet werden.
Insbesondere ist der Löschwasserbedarf sowie Zugänglichkeit zu den Objekten, die Entfernung der 1 Löschwasserentnahmestelle zu den Objekten zu prüfen sowie die Richtlinie "Flächen für Feuerwehren" zu beachten.
Seitens der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
Nachdem im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung in erster Linie Bauvorhaben als Ersatzbauten ermöglicht, ist die vorhandene Löschwasserversorgung und die Zugänglichkeit zu den Objekten weiterhin ausreichend. Im Übrigen sind die Aufstellflächen im Rahmen des Einzelbaugenehmigungsverfahrens individuell zu beurteilen.
Eine Änderung ist daher nicht zu veranlassen.
Frau Bergmann ergänzt, dass nach Rücksprache mit Herrn Wassermeister Hofmann die Löschwasserversorgung gewährleistet ist.
Beschluss:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Nachdem im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung in erster Linie Bauvorhaben als Ersatzbauten ermöglicht, ist die vorhandene Löschwasserversorgung und die Zugänglichkeit zu den Objekten weiterhin ausreichend. Im Übrigen sind die Aufstellflächen im Rahmen des Einzelbaugenehmigungsverfahrens individuell zu beurteilen.
Eine Änderung ist daher nicht zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 4
8. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Stellungnahme vom 26.03.2018
Seitens des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim wird empfohlen, folgende Hinweise aufzunehmen:
Wild abfließendes Wasser / Objektschutz
bei neuen Bauvorhaben ist die Oberkante Rohfußboden der Gebäude über 25 cm über Geländeoberkante (Anbage vorzugsweise DHHN2016) zu planen.
Es wird empfohlen, wasserdichte Keller (weiße Wanne) zu errichten und Öffnungen an Gebäuden bis über Gelände (Kellerfenster, Türen, Be.- u. Entlüftungen, Mauerdurchleitungen etc.) so dicht zu gestalten, dass wild abfließendes Wasser nicht in das Gebäude eindringen kann.
Es dürfen keine Geländeveränderungen (Auffüllungen, Aufkantungen etc.) durchgeführt werden, die wild abfließendes Wasser aufstauen oder schädlich umlenken können (§ 37 WHG).
Umgang mit Niederschlagswasser
Wo die Untergrundverhältnisse es zulassen, ist Niederschlagswasser nach den Vorgaben der Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit der TRENGW über die belebte Bodenzone zu versickern.
Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden aus Platzgründen nicht verwirklicht werden, ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe (ungünstige Untergrundverhältnisse) eine der vorgenannten Lösungen ausschließen. Die Sohle einer Versickerungsanlage darf im Rahmen der erlaubnisfreien Versickerung gemäß NWFreiV nicht tiefer als 5 m unter Geländeoberkante liegen. Alternativ ist die Versickerung beim Landratsamt Rosenheim – Wasserrecht – wasserrechtlich zu beantragen.
Beschluss:
Die Satzung wird um entsprechende Hinweise ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 5
10. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Stellungnahme vom 25.04.2018
Im Planungsgebiet befinden sich die Denkmäler D-1-87-154-62 Saxenkam 7, Bauernhaus und D-1-87-154-61 Lourdeskapelle; diese sind im Plan und Textteil zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Neubauten im Nähebereich von Baudenkmälern nach Art. 6 BayDSchG eine Erlaubnispflicht entstehen kann. In diesem Fall wäre ggfs. Situierung, Größe und äußeres Erscheinungsbild von Neubauten ggfs. verbindlich mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, im Planteil die Einzelbaudenkmäler mit Planzeichen entsprechend darzustellen und in der Begründung einen entsprechenden Hinweis auf eine evtl. Erlaubnispflicht aufzunehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Planteil werden die Einzelbaudenkmäler mit Planzeichen entsprechend dargestellt.
In der Begründung wird ein entsprechender Hinweis auf eine evtl. Erlaubnispflicht aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 6
11. Deutsche Telekom AG – Stellungnahme vom 16.04.2018
Seitens der Telekom wird darauf hingewiesen, dass sich im Geltungsbereich Telekommunikationslinien befinden; diese dürfen nicht verändert bzw. beschädigt werden. Außerdem sollte in Bezug auf Baumpflanzungen ein Hinweis auf das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe u.a. Abschnitt 6 - aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Begründung entsprechende Hinweise aufzunehmen.
Beschluss:
Die Satzung wird um entsprechende Hinweise ergänzt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 7
13. Bayernwerk AG – Stellungnahme vom 26.03.2018
Seitens der Bayernwerke wird angeregt folgenden Hinweis mit aufzunehmen:
Für neu zu verlegende Kabel werden die üblichen Zonen von 0,3 m Breite und 0,7 m Tiefe benötigt.
Erforderliche Kabelverteiler sollen bündig mit dem Leistenstein auf dem Privatgrundstück errichtet werden und werden vom Grundeigentümer geduldet.
Im Übrigen sind vor Beginn von Bauarbeiten eine entsprechende Kabelauskunft bei der Bayernwerk AG (Planauskunft-kolbermoor@bayern.de) einzuholen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der Begründung entsprechende Hinweise aufzunehmen.
Beschluss:
Die Satzung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 8
Zwischenzeitlich wurde die Außenbereichssatzung entsprechend den Beschlussvorschlägen redaktionell überarbeitet und um die entsprechenden Hinweise ergänzt.
Der überarbeitete Satzungsentwurf wurde mit email vom 25.05.2018 den Gemeinderatsmitgliedern in Vorbereitung auf die Sitzung zugeleitet.
Nachdem nur redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden, könnte der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Gemeinderat Schwitteck möchte dem Satzungsentwurf nicht zustimmen und bemängelt den eng um die Gebäude gefassten Geltungsbereich.
Er regt an den Geltungsbereich jeweils um den Gebäudebestand um ca. 2,0 m auszudehnen, um noch evtl. Anbauten zu ermöglichen.
Geschäftsleiter Schneider gibt zu bedenken, dass der Geltungsbereich mit dem Landratsamt abgestimmt wurde und weist darauf hin, dass durch den Erlass der Außenbereichssatzung eine pragmatische Lösung gefunden werden konnte, um das Bauvorhaben „Winkler“ zu realisieren.
Gemeinderat Paul berichtet darüber, dass er mit Herrn Liepold vom Landratsamt Rosenheim wegen des Geltungsbereichs ein Gespräch geführt habe.
Aufgrund des Bedarfs an Wohnbaugrundstücken von Einheimischen und der demographischen Entwicklung sollten die Weiler weiter baulich entwickelt werden.
Gemeinderätin zur Hörst ergänzt, dass nach Auskunft des Landratsamtes auch die Möglichkeit bestehe, die Außenbereichssatzung nach ca. 1 Jahr aufzuheben und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Frau Bergmann gibt kurze Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren.
Beschuss:
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis vom überarbeiteten Satzungsentwurf der Außenbereichssatzung Saxenkam in der Fassung vom 25.05.2018 und beschließt diesen als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Schwitteck stimmt gegen die Außenbereichssatzung.
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6. Wünsche, Anfragen und Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Neubeuern)
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48. Sitzung des Marktgemeinderates
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29.05.2018
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beratend
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Datenstand vom 02.10.2018 11:07 Uhr