Sondergebiet Einzelhandel Pfalzgrafencenter;
Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.01.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Einleitung des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans. In diesem Änderungsverfahren soll der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn. 550/12 (1.556 m²), 547 (2.254 m²), 547/1 (6.312 m²), und 547/3 (7.896 m²) der Gemarkung Neunburg vorm Wald, künftig als Sondergebiet Einzelhandel (SO) dargestellt werden. Die bisherige Darstellung als GE bzw. Sondergebiet Baumarkt wird damit aufgegeben.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind entsprechend §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen beim Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Pfalzgrafencenter“ verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 20.10.2016 13:23 Uhr