Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 880, 882/1, 881 und 884 der Gemarkung Neunburg (Parzelle 5 im Baugebiet "Kleine Seigen") durch Herta Tenschert, Bgm.-Fink-Straße 13, 89331 Burgau und Bernhard Röckl, Kröblitzer Straße 14, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 23.06.2016 ö beschließend 3.2

Beschluss

Zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 880, 882/1, 881 und 884 der Gemarkung Neunburg durch Herta Tenschert und Bernhard Röckl wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kleine Seigen“ hinsichtlich der Firstrichtung (Winkelbau) und der FOK-Höhe wird zugestimmt.

Hingewiesen wird aber darauf, dass für das Baugrundstück derzeit noch die Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser) fehlen. Mit dem Bauvorhaben kann daher erst voraussichtlich Mitte September 2016 nach Abschluss der Erschließungsarbeiten begonnen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 13:32 Uhr