Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung; hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.05.2023 ö 7

Beschluss

Der Werkleiter der Stadtwerke Neunburg vorm Wald – Entsorgung wird beauftragt und ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen für die Stadtwerke in Höhe von 1.000.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig gewählt werden.
Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2022 in Höhe von 2.000.000,00 Euro steht noch die Gesamtsumme zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 11:44 Uhr