Rechtsaufsichtliche Genehmigung Haushalt 2023 der Stadt Neunburg vorm Wald, Stadtwerke und Gesundheitszentrum Ostoberpfalz mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Wirtschaftspläne; Zustimmende Erklärung (Beitrittsbeschluss) zur Kreditaufnahme der Stadtwerke - Entsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.10.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Schwandorf (Rechtsaufsicht) vom 21.09.2023 mit der Haushaltsgenehmigung für 2023 für die Stadt Neunburg vorm Wald, den Stadtwerken und dem Gesundheitszentrum Ostoberpfalz mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Wirtschaftspläne zur Kenntnis.

Es wird folgender Beitrittsbeschluss gefasst:
Die Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf hat per Bescheid vom 21.09.2023 bestimmt, dass der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan der Stadtwerke - Entsorgung für das Jahr 2023 auf null Euro festzusetzen ist. Daher ist die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Neunburg vorm Wald, § 2 Abs. b (Kreditaufnahmen Stadtwerke – Entsorgung), von zwei Mio. Euro auf null Mio. Euro abzuändern. Die veranschlagten Ein- und Ausgabeansätze im Wirtschaftsplan der Stadtwerke - Entsorgung bleiben von der Kürzung unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 12:32 Uhr