Erweiterung des Gewerbegebietes Galgenberg an der Ringstraße; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans Bezeichnung des künftigen Gewerbegebietes Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 24.11.2016 ö 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für ein Gewerbegebiet östlich des bestehenden Gewerbegebietes Gal-genberg an der Ringstraße. Das neue Gewerbegebiet führt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Gal-genberg – Erweiterung“.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst die im vorstehenden Lageplanauszug markierte Fläche, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr. 691 und Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679, 683, 687, 688/1, 690 und 823/5 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans werden Vergnügungsstätten, Betriebsleiterwohnungen und Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (außer im Tankstellen-Shopbereich) nicht, auch nicht ausnahmsweise zugelassen.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans für den ebenfalls im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich. Dieser umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 683, 684, 685, 686, 687, 688/1, 689, 690, 691 und die Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu beiden Bauleitplänen das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfah-ren mit der Bekanntmachung des Aufstellungs-/Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2017 08:19 Uhr