Erweiterung des Gewerbegebietes Galgenberg an der Ringstraße;
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans
Bezeichnung des künftigen Gewerbegebietes
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.11.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für ein Gewerbegebiet östlich des bestehenden Gewerbegebietes Gal-genberg an der Ringstraße. Das neue Gewerbegebiet führt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Gal-genberg – Erweiterung“.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst die im vorstehenden Lageplanauszug markierte Fläche, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr. 691 und Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679, 683, 687, 688/1, 690 und
823/5 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.
Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans werden Vergnügungsstätten, Betriebsleiterwohnungen und Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (außer im Tankstellen-Shopbereich) nicht, auch nicht ausnahmsweise zugelassen.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans für den ebenfalls im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich. Dieser umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 683, 684, 685, 686, 687, 688/1, 689, 690, 691 und die Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 678/1, 679 jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu beiden Bauleitplänen das Aufstellungs- bzw. Änderungsverfah-ren mit der Bekanntmachung des Aufstellungs-/Änderungsbeschlusses und der frühzeitigen Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2017 08:19 Uhr