Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung; hier: Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten, ein Kommunaldarlehen, bzw. Förderdarlehen, in Höhe von 690.000,00 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen aufzunehmen und die erforderlichen Kreditverträge abzuschließen. Die Darlehenslaufzeiten und Zinsbindungen können unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibel gestaltet werden.

Die Summe liegt im Rahmen des von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages für Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2023. Von dem dafür gebildeten Darlehenshaushaltseinnahmerest aus dem Jahr 2023 in Höhe von 690.000,00 Euro steht noch die gesamte Summe zur Verfügung. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 13:37 Uhr