Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 der Stadt, der Spitalstiftung, des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum Ostoberpfalz und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 20.06.2024 ö beschließend 4

Beschluss 1

RPA 1 "Winterdienstverträge“:
Der Stadtrat beschließt die Überprüfung und ggfl. die Neuausschreibung der Winterdienstverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer einheitlichen Regelung zu den Bereitstellungspauschalen in den einsatzfreien Zeiten. Dabei soll die Pauschale an die zukünftig in Anrechnung an die tatsächlich angefallenen Kosten bezahlt werden, was in den neuen Verträgen entsprechend zu berücksichtigen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Feststellung der Jahresrechnungen:
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse (vgl. Art. 103 GO), sowie der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, bzw. wenn keine Einwendungen mehr bestehen, stellt der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnungen fest.
Die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2022 werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den beiliegenden Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Entlastung:
Wenn keine Einwendungen gegen die Jahresrechnungen bestehen, beschließt der Stadtrat die Entlastung. Zu den Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem im vorstehenden Beschluss festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2024 11:30 Uhr