Umnutzung der landwirtschaftlichen Fläche als gewerbliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/2 der Gemarkung Mitteraschau durch Tim Grassmann, Am Kohlschlag 11, Mitteraschau, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Antrag auf Umnutzung der landwirtschaftlichen Fläche als gewerbliche Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 59/2 der Gemarkung Mitteraschau durch Tim Grassmann, Am Kohlschlag 11, Mitteraschau, 92431 Neunburg vorm Wald, wird zugestimmt.

Es erfolgt von städtischer Seite kein Ausbau der Zufahrt, Erweiterung der Straßenbeleuchtung oder Ausweitung des Winterdienstes. Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können sind mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungseinrichtungen entsprechende Sondervereinbarungen abzuschließen.

Im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt soll insbesondere geprüft werden, ob am Grundstück noch andere genehmigungspflichtige Veränderungen vorgenommen wurden. Auch ist der Immissionsschutz und der Umweltschutz besonders zu berücksichtigen. Auch eine entsprechende Grundstücksentwässerung ist herzustellen. Regenwasser darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum und auf benachbarte Grundstücke abgeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 27.05.2025 12:26 Uhr