Umschuldung eines Darlehens der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.01.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassendarlehen mit der Nummer 6086 923 098 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2017 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Der voraussichtliche Darlehensstand zum 31.03.2017 beträgt 248.000,00 Euro. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (zehn oder fünfzehn Jahre bis Laufzeitende) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2017 13:14 Uhr