Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 191 der Gemarkung Kleinwinklarn durch Michael Graßmann, Kleinwinklarn, Kirchweg 20, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Michael Graßmann, Kleinwinklarn, Kirchweg 20, 92431 Neunburg vorm Wald zur Bebauung des Grundstücks FlNr.191 der Gemarkung Kleinwinklarn mit einem Einfamilienwohnhaus wird erteilt.

Um die für den Vorbescheid erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2017 11:44 Uhr