Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.04.2017 ö 1.1

Beschluss

Susanne Deutschländer:
Die Höhenentwicklung wird durch entsprechende Festsetzungen und Geländehöhen im Bebauungsplan geregelt. Die vorhandenen Obstbäume entlang der St 2151 bleiben erhalten. Die teilweise, nicht vermeidbare Beeinträchtigung des Biotops wird über die Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelung entsprechend ausgeglichen. Im Übrigen wurde der Eingriff reduziert, da die Erschließungsstraße nicht mehr durch dieses Biotop führt. Sowohl die Eingrünung im Südwesten als auch der Grüngürtel zur angrenzenden Wohnbebauung, die Begrünung der Grundstücksflächen (soweit sinnvoll) und die größtmögliche Vermeidung von Versiegelungen sind im Grünordnungsplan, der zwischenzeitlich ergänzt wurde, enthalten. Die Anbindung von Erschließungsanlagen wird im Rahmen der Erschließungsplanung behandelt.

Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde:
Zum Hinweis der Regierung der Oberpfalz wegen der Zersiedelung weist die Stadt darauf hin, dass der Geltungsbereich im Hinblick auf die im Norden angrenzende Bebauung so gewählt wurde, dass eine organische Siedlungsstruktur entsteht. Die im Norden angrenzende Bebauungsgrenze wird entlang der natürlichen Topgraphie bis zur Staatsstraße fortgeführt. So entsteht eine sinnvolle Abrundung des bebauten Bereichs. Auf die entsprechenden Hinweise unter Erläuterungen im Bebauungsplan-Entwurf wird dazu verwiesen.

Gleiches gilt im Grunde zum Bedarf und zur Lage im Raum. Wie aus der Begründung hervorgeht – und dem Stadtrat bekannt ist – sind die Gewerbeflächenpotenziale in Neunburg vorm Wald komplett ausgeschöpft. Die Stadt verfügt mit Ausnahme des – noch nicht erschlossenen - Industriegebietes Dorfmühle über keine gewerblichen bzw. industriell nutzbaren Flächen mehr. Alternative Flächen – wie von der Höheren Landesplanung südlich der St 2151 angesprochen – sind trotz jahrelanger Versuche weder jetzt noch kurz- bzw. mittelfristig erwerbbar.

Zum Hinweis der Höheren Landesplanungsbehörde wegen der möglichen Einzelhandelsnutzung wird auf den ausdrücklichen Ausschluss von Einzelhandel im Bebauungsplan verwiesen.

Landratsamt Schwandorf, Untere Immissionsschutzbehörde
Das von der Unteren Immissionsschutzbehörde geforderte Schallgutachten wurde zwischenzeitlich beauftragt; die Ergebnisse wurden in den Bebauungsplan-Entwurf vom 6. April 2017 eingearbeitet.

Landratsamt Schwandorf, Untere Naturschutzbehörde
Der von der Unteren Naturschutzbehörde angesprochene Umweltbericht wurde zwischenzeitlich an das Landschaftsarchitekturbüro Thammer beauftragt. Auch dieser wurde in den Bebauungsplan –Entwurf vom 6. April 2017 eingearbeitet. Mit der artenschutzrechtlichen Überprüfung wurde das Büro ÖKON beauftragt; auch diese Inhalte wurden im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde um den Umweltbericht ergänzt.

Die Hinweise wegen der exponierten Lage und des Vorzugs dieses Gebietes vor dem Industriegebiet Dorfmühle werden zur Kenntnis genommen. Ob und inwieweit dieses Gebiet wieder zurückgenommen werden kann, wird derzeit geprüft.

Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz:
Auch die Handwerkskammer weist auf die verträgliche Einzelhandelsnutzung hin, die aber bereits durch die Beschlussfassung im Aufstellungsbeschluss berücksichtigt wurde.

Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach:
Die Hinweise und Anregungen des Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach bezüglich Anbauverbote, Sichtdreiecke, Neigungen, Steigungen der Straßen, Böschungen usw., Lärmschutz, Entwässerung usw. werden zur Kenntnis genommen und wurden im Bebauungsplan-Entwurf vom 6. April 2017 berücksichtigt. Die Hinweise zur neuen Zufahrt auf die Staatsstraße 2151 einschl. der Erforderlichkeit der Abbiegespuren und der Notwendigkeit einer gesonderten Vereinbarung werden zur Kenntnis genommen und wurden ebenfalls entsprechend berücksichtigt und in den Bauleitplan übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2017 13:18 Uhr