Sondergebiet "Wohnen und Einzelhandel in der Stadtmitte";
Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 22.06.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt, das Areal der früheren Gärtnerei Roßkopf zu einem zentral in der Stadtmitte und unmittelbar an den Toren der Altstadt gelegenen Einzelhandelsstandort mit kombinierte Wohnnutzung weiter zu entwickeln. Damit sollen vor allem attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten für regionalen Einzelhandel geschaffen bzw. den ansässigen Discountern Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, beschließt der Stadtrat
- die Fortschreibung und Aktualisierung des bestehenden Einzelhandelsentwicklungskonzeptes im ISEK 2015 +, insbesondere mit dem Ziel das Areal der früheren Gärtnerei als Einzelhandelsstandort zu definieren,
die Änderung des Flächennutzungsplans, in dem das im beiliegenden Lageplan dargestellte Gebiet als Sondergebiet Einzelhandel und Wohnen dargestellt wird und die
Einleitung eines Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens für dieses Gebiet mit dem Ziel, dort Einzelhandel und Wohnen festzusetzen.
Der Stadtrat ist zur Realisierung dieses Vorhabens auch bereit, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan und einem Vorhaben- und Erschließungs- und Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer und – soweit erforderlich – auch ein vereinfachten Raumordnungsverfahren durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer zu konkretisieren und weiter zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.09.2017 13:23 Uhr