Bestattungswesen; Abgabesatzung für die städtischen Leichenhäuser, Anpassung der Gebühren für die Kühlzellenbelegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.03.2025 ö 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Änderungssatzung zur Abgabesatzung betreffend Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Leichenhäuser der Stadt Neunburg vorm Wald. Für die Belegung der Kühlzelle pro angefangenen Tag wird zukünftig ein Entgelt von 50,00 Euro erhoben. Die Änderungssatzung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2025 13:26 Uhr