Zustimmende Erklärung (Beitrittsbeschluss) zur Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung 2015 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald festgesetzten Höchstbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 17.09.2015 ö beschließend 7

Beschluss

Der Genehmigung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf bezüglich des in § 2 der Haushaltssatzung 2015 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald festgesetzten Höchstbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen von bisher 90.000 Euro auf nunmehr 80.500 Euro wird zugestimmt (Beitrittsbeschluss). Der um 9.500 Euro verminderte Kreditbetrag wird mit der Erhöhung der Entnahme aus der Kapitalrücklage um 9.500 Euro gegenfinanziert. Der Finanzplan der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald ist dahingehend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:18 Uhr