Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Prüfung der Rückzahlung geleisteter Straßenausbaubeiträge bzw. Vorauszahlungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 18.01.2018 ö 5

Beschluss

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wird bis zur rechtlichen Klärung der Frage, wie die Erhebungspflicht für die Straßenausbaubeiträge nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) künftig gesetzlich geregelt werden soll, insbesondere ob und welche Übergangsregelungen es für „Altfälle“ geben wird, zurückgestellt. Die Zurückstellung erfolgt längstens bis zum 30. September 2018, damit bei den bereits durchgeführten beitragsfähigen und –pflichtigen Maßnahmen keine Verjährung der Beitragsforderung eintritt. Spätestens bis zu diesem Termin ist die Angelegenheit dem Stadtrat vorzulegen. Bis dahin wird die Verwaltung auch angewiesen, bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen keine Beitragsfestsetzung (weder endgültige Ausbaubeiträge noch Vorauszahlungen hierauf) vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 16:48 Uhr