Antrag der Vetter Biogas GbR vom 14.08.2018 auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage auf den FlNrn. 528, 529 und 571 der Gemarkung Eixendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stahlbeton-Containers für ein zusätzliches BHKW, der Installation eines Zusatz-BHKW´s mit Abgasrohr und Kühlaggregat und der Errichtung einer Gärresttrocknung in Container-Bauweise wird erteilt.

Straßen- bzw. Wegebautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer der Biogasanlage. Am öffentlichen Feld- und Waldweg dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden (z. B. weitere Verrohrung des Straßenentwässerungsgrabens usw.).

Ansonsten besteht gegen die Änderung der Biogasanlage keine grundsätzlichen Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 15:39 Uhr