Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 278 der Gemarkung Kröblitz durch Ludwig Schneider, Hirschenbühler Straße 52 a, 93192 Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 278 der Gemarkung Kröblitz wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband der Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe und den Stadtwerken noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung abschließen. Straßenbautechnischen Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegt dem Eigentümer des Baugrundstücks.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird auf die topografische Situation und dessen ausgehender Gefährdung insbesondere bei Starkregen hinweisen. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden sollte deshalb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 15:39 Uhr