Umschuldung eines Darlehens der Stadt Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 24.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 24.01.2019 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassen-Darlehen mit der Nummer 6080268292 der Stadt Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.04.2019 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (bis Laufzeitende, 20 Jahre
) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.06.2020 08:18 Uhr