Änderung des Kommunalen Förder- und Geschäftsflächenprogramms; Erhöhung der Förderbeträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 25.02.2016 ö 4

Beschluss

Das Kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm der Stadt Neunburg vorm Wald wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Höhe der Förderung wird auf 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Maßnahme (Grundstück oder wirtschaftliche Einheit) festgesetzt. Der Höchstbetrag beträgt für jeden Maßnahmenbereich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 2 max. 10.000,00 €.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 13:26 Uhr