Umschuldung eines Darlehens der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 02.06.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 02.06.2016 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassendarlehen mit der Nummer 6086 917 801 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, für das die Stadt Neunburg vorm Wald die Bürgschaft übernommen hat, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.07.2016 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig (10 Jahre bis Laufzeitende) gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 13:31 Uhr