Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens bzw. eines Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 14.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines Förderkredits „Infrakredit Kommunal“ bei der LfA Förderbank Bayern für die beantragten Investitionsmaßnahmen über den Betrag von max. 450.000 Euro, in Abhängigkeit der gewährten förderfähigen Investitionen durch die LfA im Haushaltsjahr 2023 und soweit die Ausschreibung des Darlehens kein wirtschaftlicheres Ergebnis ergibt.
Der angebotene Förderkredit soll in Höhe von max. 450.000 Euro mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Der Zinssatz wird tagesaktuell von der LfA festgesetzt.
Die Genehmigung der Darlehensaufnahme durch den durch die Rechtsaufsicht genehmigten Haushalt 2023 der Stadt Neunburg vorm Wald und der darin enthaltenen Darlehensaufnahme für die Stadt liegt bereits mit Schreiben der Rechtsaufsicht vom 21.09.2023 vor.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 12:12 Uhr