Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt, der Spitalstiftung, des Eigenbetriebes Gesundheitszentrum Ostoberpfalz und des Eigenbetriebes Stadtwerke Neunburg vorm Wald; Behandlung des Berichts des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald mit Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 26.10.2023 ö beschließend 4

Beschluss 1

Antrag RPA 1 "Hundesteuer“:

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Hundesteuersatzung der Stadt Neunburg vorm Wald. 
Folgende Eckdaten sollen aufgrund der Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses in die neue Hundesteuersatzung eingearbeitet, bzw. berücksichtigt werden:

- Erhöhung der Steuer von 30,00 € auf 45,00 € pro Hund.
- Der ermäßigte Tarif wird von 15,00 € auf 25,00 € erhöht.
- Für Hunde, die aus dem Tierheim stammen, wird 1 Jahr Steuerfreiheit gewährt.
- Die Satzung soll grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und
  Rechtslage angepasst werden.
- In der zeitnah zu erstellenden Entwurfsfassung der neuen Hundesteuersatzung soll auch
  der Umgang mit Kampfhunden explizit geregelt werden.
- Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle der Verordnung sind zumindest in
  geringem Umfang vorzunehmen (z.B. Kontrolle der Hundesteuermarken, die am Halsband
  des Hundes befestigt sein müssen).

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Antrag RPA 2 "Wurzelstockfräsung“:

Der Stadtrat beschließt, dass zukünftig bei durchzuführenden Wurzelstockfräsungen, die von der Stadt Neunburg vorm Wald beauftragt werden, das Aufmaß, das zur Abrechnung der Dienstleistung benötigt wird, vor Ausführung von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen genommen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Antrag RPA 3 " Grüngutcontainer“:

Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Schildes am Grüngutcontainer in der Dorrerstraße in Neunburg vorm Wald. Dabei sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden:

  1. Hinweis, dass nur Bürger der Gemeinde Neunburg vorm Wald zur Anlieferung berechtigt sind und die Anlieferung von Nichtbürgern widerrechtlich erfolgt.
  2. Anbringung eines deutlichen Hinweises auf die vorzunehmende Trennung von Baum- und Grünschnitt.

Die Stadtverwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Antrag RPA 4 " Kneipp-Anlage Stadtpark“:

Der Stadtrat beschließt zur Behebung der Situation des trüben Wassers in der Kneipp-Anlage im Stadtpark folgende Vorgehensweise, mit der die Stadtverwaltung hiermit beauftragt wird:

1. Durchführung einer Brunnenbohrung am aktuellen Standort zur Speisung des Kneipp-Beckens mit sauberem Wasser.
2. Sollte kein geeignetes Wasser entsprechend den Kneipp-Regularien gefunden werden, ist das Kompaktbecken an einen geeigneten Standort, an dem die Wasserzufuhr entsprechend den Kneipp-Regularien gewährleistet werden kann, zu verlegen. Darüber entscheidet der Stadtrat nach Mitteilung des neuen Standortes und nach Vorlage der Kosten separat.

Des Weiteren ist dem Stadtrat konkret der Prozess der Standortfindung und der Bauausführung detailliert darzulegen. Ebenso ist eine komplette Kostenaufstellung der Maßnahme dem Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

Feststellung der Jahresrechnungen:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse (vgl. Art. 103 GO), sowie der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, bzw. wenn keine Einwendungen mehr bestehen, stellt der Stadtrat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnungen fest.
Die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2021 werden gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den beiliegenden Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Entlastung:

Wenn keine Einwendungen gegen die Jahresrechnungen bestehen, beschließt der Stadtrat die Entlastung. Zu den Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2021 wird mit dem im vorstehenden Beschluss festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 12:32 Uhr