Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Behandlung der im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Einwände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschließend 1.1

Beschluss 1

Die Stellungnahme bzw. die Einwände der Selbständigen Neunburg vorm Wald e.V. vom 21.05.2015 werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat schließt sich im Übrigen der Stellungnahme der Planer (enthalten in der beiliegenden Zusammenstellung vom 30. Oktober 2015)vollinhaltlich an. Ergänzend wird Folgendes festgestellt:
Das Einzelhandelskonzept der GMA ist im Anhang des ISEK -Fortschreibungsentwurfs 2015+ vom März 2015 ausdrücklich genannt. Es lag im Übrigen zusammen mit dem Entwurf des Entwicklungskonzepts in der Zeit vom 21. April bis 21. Mai 2015 zur Einsichtnahme und Erörterung aus und konnte während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus eingesehen werden. Das Konzept ist selbstverständlich weiterhin wesentlicher Bestandteil der ISEK-Fortschreibung 2015+, allerdings ebenso die Erkenntnisse der Städteplanung (siehe Seite 123 ff der aktuellen ISEK-Fortschreibung 2015+).
Unabhängig davon ist der Stadtrat der festen Überzeugung, dass die Altstadt nur durch eine eigene Identität an Profil gewinnen kann und teilt hierzu die auf Seite 70 der ISEK-Fortschreibung 2015+ dargestellte Meinung der Städteplanung, wonach neben kleinteiligem Einzelhandel, insbesondere für Waren des täglichen Bedarfs, eine Ausrichtung auf Wohnen, Dienstleistung, Tourismus, Gastronomie, Kunst, Kultur- und Bildung und somit eine vielfältige Nutzung ohne Fokussierung auf den Einzelhandel stattfinden sollte. Die Stadt wird verstärkt versuchen, diese neue Ausrichtung mit Hilfe der Steuerungsgruppe und zusammen mit den Immobilieneigentümern, Bewohnern und Mietern zu erreichen.
Dass der vor kurzem angesiedelte Filialist (Schuh Hofbauer) im ISEK-Fortschreibungsentwurf 2015+ nicht genannt ist, stellt kein Versäumnis dar, weil in einem derartigen Konzept einzelne Geschäfte grundsätzlich nicht erwähnt werden. Im Übrigen waren im ausgelegten ISEK-Entwurf 2015+ und sind in der aktuellen Fassung durchaus Maßnahmen und Vorschläge enthalten, welche die Altstadt beleben und voranbringen können. Nicht geteilt wird die Einschätzung der Selbständigen e. V., wonach Barrierefreiheit in der Altstadt nur mit hohem finanziellem Aufwand herzustellen ist. Verwiesen wird hierzu darauf, dass Barrierefreiheit vielfach bereits gegeben ist, insbesondere in der Hauptstraße, und wo dies noch nicht der Fall ist, kein übermäßig hoher Aufwand erforderlich werden wird. Hingewiesen wird noch darauf, dass durch den altstadtnahen EDEKA-Markt an der Rötzer Straße bereits eine optimale Nahversorgung vorhanden ist, dass es außerdem eine große Naherholungsfläche unmittelbar vor der Altstadt gibt (Stadtpark) und vielfältige kulturelle und spirituelle Angebote fußläufig erreichbar sind (Schwarzachtalhalle, Bibliothek, Museum, Festspiel, Pfarrheim und Kirche), so dass Wohnen in der Altstadt sehr attraktiv ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.04.2015 werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat schließt sich im Übrigen der Stellungnahme der Planer (enthalten in der beiliegenden Zusammenstellung vom 30. Oktober 2015) vollinhaltlich an. Soweit in der ISEK-Fortschreibung 2015+ zu angeführten Punkten keine konkreten Aussagen getroffen sind, werden die Hinweise des Landratsamtes bei künftigen konkreten Planungen oder Maßnahmen trotzdem beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vom 05.05.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat schließt sich im Übrigen der Stellungnahme der Planer (enthalten in der beiliegenden Zusammenstellung vom 30. Oktober 2015) vollinhaltlich an. Der Umbau des Einmündungsbereiches Dorrer-/Söltstraße ist mittlerweile zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Weitere Absichten oder Planungen werden wie gewünscht mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme der IHK Regensburg vom 21.05.2015 wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat schließt sich im Übrigen der Stellungnahme der Planer (enthalten in der beiliegenden Zusammenstellung vom 30. Oktober 2015) vollinhaltlich an. Ergänzend wird festgestellt, dass die wenigen nicht übernommenen Anregungen zugunsten von mehr Flexibilität unberücksichtigt geblieben sind. Dies gilt insbesondere für die Anregung, wonach bei den Maßnahmen eine stärkere Priorisierung vorgenommen werden soll, usw. Der Stadtrat hält die aktuelle Fassung der ISEK-Fortschreibung 2015+ trotzdem für fachlich fundiert und sieht keine Defizite.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 19.05.2015 wird einschließlich Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat weist ansonsten darauf hin, dass den Anregungen teilweise entsprochen ist und weitere Änderungen nicht für erforderlich gehalten werden. Entgegen der Annahme der Handwerkskammer ist auch eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs nicht vorgesehen. Nicht vorgesehen ist außerdem die offensichtlich angenommene Umfunktionierung der Altstadt als reiner Wohnstandort. Vorgesehen ist vielmehr eine Nutzungsmischung von Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung, Tourismus, Gastronomie, Kunst, Kultur- und Bildung. Bei der vorgesehenen Erstellung eines aktualisierten Verkehrs- und Parkraumkonzepts ist keineswegs die befürchtete Verschlechterung der verkehrstechnischen Infrastruktur, sondern vielmehr eine wesentliche Verbesserung derselben beabsichtigt. Die angeregte Einbindung des örtlichen Handwerks und weiterer Akteure wird bereits jetzt praktiziert und auch in Zukunft gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Hinweise des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege vom 13.05.2015 werden zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Planer verwiesen, der sich der Stadtrat (enthalten in der beiliegenden Zusammenstellung vom 30. Oktober 2015) vollinhaltlich anschließt. Weitere Ergänzungen werden nicht für erforderlich gehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Inhalt des Schreibens der Deutschen Telekom Technik GmbH, Regensburg vom 18.05.2015 wird zur Kenntnis genommen. Künftige Erschießungsmaßnahmen werden wie erbeten der Telekom rechtzeitig angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 8

Abschließend stellt der Stadtrat fest, dass keine weiteren Fakten erkennbar sind, die zusätzlich bedacht und abgewogen werden müssten. Die ISEK-Fortschreibung 2015+ vom 12.10.2015 bedarf deshalb keiner weiteren Ergänzung oder Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 04.08.2016 15:27 Uhr