Ausweisung eines Neubaugebietes in Kemnath bei Fuhrn; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs sowie der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Bezeichnung des Baugebietes; Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 29.09.2016 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für die Grundstücke Fl.Nrn. 69 und 70 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn einschl. der im Vorentwurf enthaltenen Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 77 der Gemarkung Kemnath bei Fuhrn (= Grünzug entlang des Hohlweges). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem beiliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf des Ingenieurbüros A. Weiß vom 13. September 2016. Ebenfalls beschlossen wird die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Das künftige Baugebiet sowie der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung führen die Bezeichnung „Kirchenäcker“ bzw. „Bebauungsplan Kirchenäcker“.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 13. September 2016 ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2016 10:56 Uhr