1. Änderung des Bebauungsplans "Penting - Ost";
Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen;
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.09.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Abwägungsbeschluss:
Die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Anregungen und Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass mit Ausnahme der folgenden keine abwägungsrelevanten Inhalte vorgetragen worden sind.
Zur Stellungnahme bzw. zur Anregung von Michael Baumer wird festgestellt, dass die beantragte Schaffung eines Grünstreifens und die Verlegung des Wendehammers aus städtebaulichen Grün-den nicht notwendig sind. Beides würde letztlich nur dazu dienen, die Erschließungsbeitragspflicht für den Antragsteller wenigstens derzeit und bis auf weiteres zu verhindern. Dies hätte über den fehlenden städtebaulichen Nutzen hinaus zur Folge, dass die öffentliche Hand (d.h. die Stadt) die fehlenden Beitragseinnahmen aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorzufinanzieren hätte. Ein sach-licher Grund für ein solches Vorgehen ist nicht ersichtlich. Hinzu kämen auch noch weitere Belas-tungen in der Form der zusätzlichen Kosten für die erstmalige Herstellung, aber auch die Kosten für den laufenden Unterhalt.
Zum Antrag, das Baufenster auf dem Grundstück zu vergrößern, ist festzuhalten, dass dieser An-trag über die Höchstgrenzen des § 17 BauNVO hinausgeht. Dort sind für Mischgebiete i.d.R. höchstens eine GRZ von 0,6 vorgesehen. In Anbetracht der ständigen Ankündigungen des An-tragstellers, dort kein Bauvorhaben realisieren zu wollen, erscheint es derzeit auch nicht notwendig, die Baugrenzen zu ändern. Im Übrigen wäre dies immer noch möglich, wenn ein konkretes Vorhaben beantragt wird.
Die Anregungen des Herrn Baumer werden deshalb zur Kenntnis genommen und aus den genannten Gründen nicht realisiert. Stattdessen verbleibt es bei der vom Stadtrat am 28. April 2016 beschlossenen Änderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die beiliegende 1. Änderung des Bebauungsplans „Penting-Ost“ als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2016 10:56 Uhr