Projektmeldung zu Europäischen Förderprogrammen (LEADER II und Europäischer Meeres- und Fischereifonds)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 29.09.2016 ö 2

Beschluss 1

Der Errichtung einer Dirt-Bike-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 464 der Gemarkung Neunburg vorm Wald entsprechend dem beiliegenden Konzept wird zugestimmt. Die Maßnahme ist zur Leader-Projekt des Landkreises Schwandorf anzumelden. Die Stadt ist bereit und finanziell in der Lage, die nicht über die Leader-Förderung abgedeckten Kosten zu finanzieren. Sie soll im kommenden Jahr ausgeführt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorzusehen. Um das Projekt nachhaltig betreiben zu können, übernimmt die Stadt für die Zweckbindungsfrist der Zuwendung die Unterhalt und Pflege des Projekts und trägt die laufend wiederkehrenden Kosten. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Realisierung des Vorhabens in die Wege zu leiten und insbesondere die dazu erforderlichen Anträge (z.B. Förderung, Genehmigung usw.) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ebenfalls zugestimmt wird der Errichtung einer Fitness- und Ruhezone im Stadtpark. Auch dieses Projekt ist zum Leader-Projekt des Landkreises Schwandorf anzumelden und die Haushaltsmittel hierfür einzuplanen. Die Stadt ist bereit und finanziell in der Lage, die nicht über die Leader- bzw. andere Zuwendungen abgedeckten Kosten zu finanzieren. Sie soll im kommenden Jahr ausgeführt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorzusehen. Um das Projekt nachhaltig betreiben zu können, übernimmt die Stadt für die Zweckbindungsfrist der Zuwendung die Unterhalt und Pflege des Projekts und trägt die laufend wiederkehrenden Kosten. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Realisierung des Vorhabens in die Wege zu leiten und insbesondere die dazu erforderlichen Anträge (z.B. Förderung, Genehmigung usw.) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zugestimmt wird schließlich auch noch der Schaffung eines Fisch-Erlebnisparks Eixendorfer See in Gütenland entsprechend dem beiliegenden Maßnahmenkonzept. Dieses Projekt ist zur Förderung aus dem EMF-Fonds anzumelden und soll – vorbehaltlich der Förderzusage – bereits im kommenden Jahr umgesetzt werden. Die Stadt ist bereit und finanziell in der Lage, die nicht über den EMF-Fonds, LEADER- bzw. andere Zuwendungen abgedeckten Kosten zu finanzieren. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorzusehen. Um das Projekt nachhaltig betreiben zu können, übernimmt die Stadt für die Zweckbindungsfrist der Zuwendung die Unterhalt und Pflege des Projekts und trägt die laufend wiederkehrenden Kosten. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Realisierung des Vorhabens in die Wege zu leiten und insbesondere die dazu erforderlichen Anträge (z.B. Förderung, Genehmigung usw.) zu stellen. Mit dem Grundstückseigentümer ist ein entsprechender Nutzungsvertrag für das Areal zu schließen, in dem die notwendigen Unterhaltsvereinbarungen getroffen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2016 10:56 Uhr