Auflösung Schulverband Neukirchen-Balbini;
Vermögensauseinandersetzung und einvernehmlicher Ersatz der „Schulverbandslösung“ durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG i.V.m. Art 54 ff. BayVwVfG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.11.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Neunburg vorm Wald entspricht der Anregung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schwandorf vom 27.01.2016 und erteilt ihr Einvernehmen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung, den Schulverband Neukirchen-Balbini zum 31.12.2016 aufzulösen. Die Einteilung des bisher bestehende Grundschul-Schulsprengels für das Gebiet des Marktes Neukirchen-Balbini und den Gemeindeteilen der Stadt Neunburg vorm Wald Grundmühle, Haslarn, Meißenberg, Traunhof und Traunhofermühle bleibt unberührt. Anstelle des Schulverbandes tritt die Verpflichtung des Marktes Neukirchen-Balbini in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Verpflichtungserklärung) gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG und Art. 54 ff. BayVwVfG den Schulaufwand für die Grundschule Neukirchen-Balbini zu übernehmen. Die Einzelheiten sind im beiliegenden Vertragsentwurf (Verpflichtungserklärung) geregelt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse im Schulverband Neukirchen-Balbini zu fassen und die erforderlichen Abwicklungsarbeiten in die Wege zu leiten und die nötigen Verträge, die für die Fortführung eines geordneten Grundschul-Schulbetriebs der genannten Gemeindeteile der Stadt Neunburg vorm Wald notwendig sind, zu unterzeichnen.
Des Weiteren wird die Zustimmung erteilt, in Anlehnung an den § 5 der Verbandssatzung des Schulverbandes Neukirchen-Balbini vom 01.07.2014, die Vermögensauseinandersetzung durchzuführen. Nach Auflösung des Schulverbandes wird das Vermögen (Finanzvermögen, bzw. Sachvermögen nach Stand der Anlagenbuchhaltung per 31.12.2016) anteilig zwischen den Verbandsmitgliedern nach den Verhältniszahlen der Verbandsschüler der letzten zehn Jahre (Stand jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres) beginnend ab dem Haushaltsjahr 2016 rückwirkend bis ins Jahr 2007 aufgeteilt. Das Aufteilungsverhältnis beträgt demnach für den Markt Neukirchen-Balbini 96,7254 % und für die Stadt Neunburg vorm Wald 3,2746 %.
Die bereits in Aussicht gestellte Zustimmung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf zur Auflösung des Schulverbandes Neukirchen-Balbini und zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. Art. 8 Abs. 3 ff. BaySchFG und gem. Art. 54 ff. BayVwVfG ist noch einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2017 08:19 Uhr