Anpassung der Heimentgelte des Marienheimes Neunburg vorm Wald zum 1. September 2024 nach SGB XI und XII;
Antragstellung und Ermächtigung zur Annahme des Verhandlungsergebnisses mit dem Bezirk und den Pflegekassen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Antragstellung und der geplanten Anpassung der Heimentgelte durch den Träger des Marienheimes, die Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, ab dem 01.09.2024 wg. dem berechneten Anstieg der Personal- und Sachkosten, wird zugestimmt.
Die Verhandlungen über die Vergütungen nach dem SGB XI und SGB XII für die allgemeinen Pflegeleistungen, für die Unterkunft und Verpflegung, für die Tagespflege und die Fahrtkosten, für die eingestreute Kurzzeitpflege, die Vergütung für die rüstigen Heimbewohner, den Betreuungszuschlag nach § 43b SGB XI und den Ausbildungszuschlag/Ausbildungsumlage im Marienheim zwischen Vertretern der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald, dem Bezirk Oberpfalz und den Pflegekassen im Juli 2024 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Der Bürgermeister, bzw. der Beauftragte für das Marienheim, Herr Stadtrat Georg Schmid, wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen, die Verhandlungsergebnisse zu akzeptieren und die entsprechenden Verträge mit den genannten Einrichtungen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.05.2025 09:43 Uhr