Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts; Widmung der Zufahrtsfläche (Fl.Nr. 815/4 der Gemarkung Neunburg vorm Wald) und Einziehung einer Teilfläche der Galgenbergstraße (Fl.Nr. 812 der Gemarkung Neunburg vorm Wald)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 12.12.2024 ö 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag.

Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für einen Teil der Ortsstraße Galgenberg, FlNr. 812 der Gemarkung Neunburg vorm Wald (Anfangspunkt: Neukirchner Straße, Abzweigung nach Osten bei FlNr. 834 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, Endpunkt: Grundstücksgrenze von FlNr. 834 und 833 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, Länge in km: 0,150) wird zugestimmt.

Die Fläche des Grundstücks FlNr. 815/4 der Gemarkung Neunburg vorm Wald wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art.46 Nr. 2 bzw. Art. 53 Abs. 2 BayStrWG (Anfangspunkt: Industriestraße bei FlNr. 823/5 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, Endpunkt: Galgenbergstraße FlNr. 812 der Gemarkung Neunburg vorm Wald, Länge in km: 0,114) zur Ortsstraße gewidmet.

Die Widmungs- bzw. Einziehungsflächen sind im beiliegenden Lageplan farbig dargestellt, der Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 10:29 Uhr