Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Zweifamilienwohnhäusern mit je einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 48 der Gemarkung Mitteraschau durch Albert Alt, Schwandorfer Straße 16 a, 92447 Schwarzhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses 21.09.2017 ö beschließend 2.1

Beschluss

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage von Albert Alt hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 48 der Gemarkung Neunburg mit zwei Zweifamilienwohnhäusern (UG, EG, OG) kann leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets zuwiderläuft und die Erschließung hinsichtlich Ver-, Entsorgung und öffentlicher Straße nicht gesichert ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Die geplanten Wohnhäuser fügen sich auch hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2017 17:18 Uhr