Bestattungswesen; Abgabesatzung für die städtischen Leichenhäuser, Anpassung der Gebühren für die Kühlzellenbelegung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Stadtrates | 27.03.2025 | ö | 8 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Änderungssatzung zur Abgabesatzung betreffend Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Leichenhäuser der Stadt Neunburg vorm Wald. Für die Belegung der Kühlzelle pro angefangenen Tag wird zukünftig ein Entgelt von 50,00 Euro erhoben. Die Änderungssatzung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2025 13:26 Uhr