Auflösung des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn zum 31.12.2017; Durchführung der Vermögensauseinandersetzung zwischen der Stadt Neunburg vorm Wald und dem Markt Schwarzenfeld als Mitglieder des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 16.11.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat ist mit der dargestellten Vorgehensweise und der Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung Kemnath b. Fuhrn bezüglich der Auflösung des Schulverbandes Kemnath b . Fuhrn zum 31.12.2017 einverstanden.

Gemäß Art. 9 Abs. 11 BaySchFG erlischt kraft Gesetzes der Schulverband Kemnath b. Fuhrn mit der Auflösung der Verbandsschule mittels Rechtsverordnung der Regierung. Diese Verordnung der Regierung der Oberpfalz trat am 1. August 2014 für den Sprengel des Schulverbandes Kemnath b. Fuhrn in Kraft. Die freiwerdenden Gemeindeteile wurden auf die Sprengel der Grundschulen Neunburg vorm Wald und Schwarzenfeld aufgeteilt. Damit besteht der Schulverband Kemnath b. Fuhrn nur noch bis zur Beendigung der Abwicklung und Vermögensauseinandersetzung. Gem. § 5 Abs. 2 der Schulverbandssatzung wird bei Auflösung des Schulverbandes das Vermögen (Finanzvermögen, bzw. Sachvermögen nach Verkehrswert) anteilig zwischen den Verbandsmitgliedern nach den Verhältniszahlen der Verbandsschüler der letzten zehn Jahre (Stand jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres) beginnend ab dem Jahr 2012 rückwirkend bis ins Jahr 2003 aufgeteilt.

Das Aufteilungsverhältnis beträgt demnach gem. Berechnung für die Stadt Neunburg vorm Wald 79,3612 % und für den Markt Schwarzenfeld 20,6388 %.

Nach Umsetzung der in der Schulverbandsversammlung am 06.10.2014 beschlossenen Schritte der Abwicklung des Schulverbandes und Ermittlung des verteilbaren, flüssigen Vermögens (Voraussetzung ist die Vorlage des endgültigen Jahresabschlusses 2017 und die sich daraus ergebende Zuführung zur allgemeinen Rücklage), ist dieser Geldwert anhand des Verteilschlüssels zwischen den beiden Verbandsmitgliedern aufzuteilen. Evtl. Folgekosten über das Jahr 2017 hinaus werden von der Stadt Neunburg vorm Wald bis zu einem Betrag von 300,00 Euro übernommen. Sollten höhere Folgekosten, wie z. B. überörtliche Prüfungskosten durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, entstehen, dann werden diese Kosten gemäß dem Aufteilungsverhältnis von den beiden Kommunen getragen. Ebenso wird die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnungen des Schulverbandes für 2016 und 2017 mit Entlastung dem Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald übertragen.

Die Zustimmung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf und des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wurde für diese Vorgehensweise bereits erteilt. Ebenso hat der Marktgemeinderat Schwarzenfeld bereits zu dieser Handlungsweise sein Einverständnis erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2017 16:26 Uhr