Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 191 der Gemarkung Kleinwinklarn durch Manuel Heumann und Eva Zimmermann, Lindenstraße 7, 92542 Dieterskirchen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 30.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) | Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses | 30.11.2017 | ö | beschließend | 4.7 |
Beschluss
Zum Bauantrag von Eva Zimmermann und Manuel H
eumann auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 191 der Gemarkung Kleinwinklarn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Um die für den Bauantrag erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, müssen die Antragsteller mit den Stadtwerken Neunburg vorm Wald noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Entwässerungsanlage abschließen. Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2017 16:42 Uhr