Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnanlage Neukirchner Straße; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 23.07.2015 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Neubau einer Wohnanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 629 und 629/6 der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan-Entwurf für den Neubau der Wohnanlage durch die Firma MM Projektbau GmbH in Neunburg vorm Wald entsprechend dem Entwurf der Planungsgemeinschaft für Bauwesen Art Plan + in Cham vom 16. Juli 2015 wird mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen gebilligt:

1.1.        Art der baulichen Nutzung = Allgemeines Wohngebiet (anstatt besonderes Wohngebiet)
2.1.        Maß der baulichen Nutzung
       Grundflächenzahl – GRZ – max. 0,4
       Geschossflächenzahl – GFZ – max. 0,6
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Nebenanlagen) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6.
2.2.        Zahl der Vollgeschosse
Parzelle 1:        E + 1
Parzelle 2:        E + 2
Parzelle 3:        E + 1
Kellergeschosse, die Vollgeschosse sind, werden entsprechend berücksichtigt.
2.3.        Höhe der baulichen Anlagen
Wandhöhe
Parzelle 1, 3:        bergseits max. 7,00 m, talseits max. 8,40 m
Parzellen 2:                bergseits max. 10,00 m, talseits max. 11,40 m
Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe ist die natürliche Geländeoberfläche, nicht die Fußbodenoberkante im Erdgeschoss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2016 15:26 Uhr