Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Neubau einer Wohnanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 629 und 629/6 der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan-Entwurf für den Neubau der Wohnanlage durch die Firma MM Projektbau GmbH in Neunburg vorm Wald entsprechend dem Entwurf der Planungsgemeinschaft für Bauwesen Art Plan + in Cham vom 16. Juli 2015 wird mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen gebilligt:
1.1. Art der baulichen Nutzung = Allgemeines Wohngebiet (anstatt besonderes Wohngebiet)
2.1. Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl – GRZ – max. 0,4
Geschossflächenzahl – GFZ – max. 0,6
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Nebenanlagen) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6.
2.2. Zahl der Vollgeschosse
Parzelle 1: E + 1
Parzelle 2: E + 2
Parzelle 3: E + 1
Kellergeschosse, die Vollgeschosse sind, werden entsprechend berücksichtigt.
2.3. Höhe der baulichen Anlagen
Wandhöhe
Parzelle 1, 3: bergseits max. 7,00 m, talseits max. 8,40 m
Parzellen 2: bergseits max. 10,00 m, talseits max. 11,40 m
Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe ist die natürliche Geländeoberfläche, nicht die Fußbodenoberkante im Erdgeschoss.