Interkommunale Klärschlammentsorgung im Landkreis Schwandorf;
Beitritt zum "Zweckverband thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 23.07.2015
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Die Stadt Neunburg vorm Wald tritt dem neu zu gründenden "Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS)" als Verbandsmitglied bei.
2. Sie erkennt den beigefügten Entwurf der Verbandssatzung – Stand 16.06.2015 - als für die Regelung der Rechtsverhältnisse des neu zu gründenden Zweckverbandes maßgeblich an. Der Entwurf der Verbandssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Sie überträgt dem ZTKS im Rahmen des Beitrittes alle in § 4 des Satzungsentwurfes aufgeführten Aufgaben und Befugnisse soweit ihr / ihm diese selbst zustehen.
4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung in der vorliegenden Form vom 16.06.2015 zu unterzeichnen.
5. Ergänzend dazu wird der Erste Bürgermeister beauftragt, gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in der Verbandsversammlung – bzw. soweit möglich schon vorher – die Bedingungen für einen späteren Austritt zu konkretisieren bzw. nach Möglichkeit zu erleichtern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.08.2016 15:26 Uhr