Bauvoranfrage zum Neubau eines Fünffamilienwohnhauses mit Stellpätzen auf dem Grundstück FlNr. 700 der Gemarkung Seebarn durch Julia Gubo, Kreuzbergalle 6 b, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zur Bauvoranfrage von Juli Gubo hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks FlNr. 700 der Gemarkung Neunburg mit einem Fünffamilienwohnhaus kann leider das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), die Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) und einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebiets zuwiderläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2019 15:39 Uhr