Nutzungsänderung auf dem Grundtück FlNr. 760/39 der Gemarkung Lengfeld durch Michael Häusler, Katzdorf 24, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 20.12.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage Nutzungsänderung auf dem Grundstück FlNr. 760/39 der Gemarkung Lengfeld kann leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Mangels Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB ist das sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) dort auch ausnahmsweise nicht zulässig, weil dadurch öffentliche Belange, wie die Darstellung im Flächennutzungsplan (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB),  zuwiderläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2019 09:51 Uhr