Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 330 der Gemarkung Seebarn durch Christoph Jobst, Vorstadt 3, 92431 Neunburg vorm Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Zum Bauantrag von Christoph Jobst auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 330 der Gemarkung Seebarn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Um die erforderliche gesicherte Erschließung bestätigen zu können, muss der Antragsteller mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe noch eine Sondervereinbarung zum Anschluss an die Wasserversorgung abschließen.

Straßenbautechnische Maßnahmen, wie z. B. Asphaltierung des Weges wären vom Grundstückseigentümer selbst, auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Räum-  und Streupflicht des Weges obliegen dem jeweiligen Eigentümer des Baugrundstücks.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:21 Uhr