Neuaufnahme eines vierten Förderkredits durch die Stadt Neunburg vorm Wald für die Generalsanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22 gem. Art. 71 Abs. 1 GO und Bekanntgabe einer Umschuldung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 09.05.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit der Aufnahme eines vierten Förderkredits „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für die Durchführung energetischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Grundschule in der Ledererstr. 22. Der derzeit zu 0,00 % (Zinsbindung für 10 Jahre) angebotene Kredit soll mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren und drei Tilgungsfreijahren in Anspruch genommen werden. Der zulässige Kreditrahmen der Stadt (hier: Haushaltseinnahmereste aus dem genehmigten Haushalt 2018) ist dabei zu beachten.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nötigen Anträge für die Kreditaufnahme zu stellen und den erforderlichen Kreditvertrag bis max. 1,1 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2019 abzuschließen. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:31 Uhr