9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik"; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 27.06.2019 ö 5.1

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Er beschließt die Behandlung der Anregungen und Bedenken gemäß der hierzu beschlossenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.06.2019 und stellt die Änderung fest. Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss nach Genehmigung durch das Landratsamt Schwandorf ortsüblich bekannt zu machen. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neunburg vorm Wald wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 04.06.2020 08:35 Uhr