Übernahme der Erwachsenenbildung durch den Landkreis Schwandorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 19.12.2019 ö 5

Beschluss

Die Stadt Neunburg vorm Wald ist zu Gesprächen bereit, die gemeindliche Aufgabe der Erwachsenenbildung (Art. 57 Abs. 1 GO und Art. 83 Abs. 1 BV, vgl. auch Art. 139 BV) dem Landkreis Schwandorf zu übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bestehende Detailfragen mit dem Landratsamt zu klären. Die endgültige Entscheidung über die Übertragung der Erwachsenenbildung bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 08:55 Uhr