Umschuldung eines Darlehens der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald gem. Art. 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (01 - Stadt Neunburg vorm Wald) Sitzung des Stadtrates 06.02.2020 ö 7

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Einholung von mindestens drei Angeboten das bestehende Sparkassen-Darlehen mit der Nummer 6080090985 der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.04.2020 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Konditionen umzuschulden, bzw. weiterzuführen. Die Zinsbindung soll dabei aufgrund des derzeit noch günstigen Zinsniveaus möglichst langfristig gewählt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtrat entsprechend zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2021 08:48 Uhr